- agitarex ermöglicht seinen Kunden einen einmaligen Handel mit innovativen und kurzfristigen Finanzinstrumenten, im Speziellen mit Derivaten.
- agitarex vermittelt auf ihrer Internetseite den Abschluss bzw. die Anlage von Finanzinstrumenten gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr.1, 1a und Nr. 2 KWG der FIDOR BANK AG, München („FIDOR“). agitarex ist im Rahmen der Vermittlung von Finanzinstrumenten ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung von FIDOR tätig. agitarex ist insoweit als vertraglich gebundener Vermittler von FIDOR im Sinne des § 2 Abs. 10 KWG tätig. FIDOR hat als haftendes Unternehmen dazu vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit der agitarex als Vermittler die nach § 2 Abs. 10 KWG erforderliche Anzeige über die Haftungsübernahme an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgenommen und agitarex wurde in das öffentlichen Register vertraglich gebundener Vermittler, das über die Internetseite der BaFin einsehbar ist, als vertraglich gebundener Vermittler der FIDOR aufgenommen. agitarex handelt bei der Abschluss- und Anlagevermittlung als Vertreter von FIDOR. FIDOR übernimmt insofern gemäß § 2 Abs. 10 S. 1 KWG) die Haftung.
- Bei der Anlage- und Abschlussvermittlung unterliegt agitarex nachfolgenden Bestimmungen.
2. §31 WpHG Verhaltensregeln
2.1 Anlagerelevante Informationen
Sämtliche Informationen, die für den Kunden bei der Entscheidung der Anlage relevant sind und die dem Kunden auf der Plattform zugänglich gemacht werden, werden in Form einer Auflistung der angebotenen Finanzinstrumente, die sich jeweils auf den ausgesuchten Basiswert beziehen, neutral und übersichtlich dargestellt. Dies gilt ebenso für die Fidor Bank AG als Counterpart.
Um den Handel auf der Plattform so fair und transparent wie möglich zu gestalten und jedem Kunden die Möglichkeit zu bieten, ohne Zusatzkosten die Bewegungen an den Märkten in Echtzeit zu verfolgen, werden auf der Website sämtliche Börsenkurse indikativ in Echtzeit angezeigt. Der Kunde wird jedoch unmissverständlich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um Indikationen handelt, die marginal von den „echten“ Basiswerten abweichen.
2.2 Gebühren
Die jeweiligen Bestimmungen zu etwaig anfallenden Gebühren sind in dem Gebührenverzeichnis einsehbar, welches auch eine Übersicht der Gebühren gem. PAngVO beinhaltet.
Die konkreten Gebühren, sofern diese erhoben werden, werden jederzeit leicht auffindbar und verständlich auf den Sites, auf der die Trading-Applikationen zur Verfügung gestellt werden, angezeigt.
Zudem werden die Gebühren bei jeder Transaktion für die jeweilige Transaktion speziell ausgewiesen bevor der Kunde die Transaktion tatsächlich durchführt.
2.3 Kaufempfehlungen
Es werden keinerlei Kauf- oder Handlungsempfehlungen durch agitarex ausgesprochen.
2.4 Risiken
Auf der Website www.agitarex.dewird der Kunde mehrmals auf die mit der Plattform agitarex verbundenen Risiken unmissverständlich und unübersehbar aufmerksam gemacht. Hierbei wurde stets die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustrisikos angesprochen:
- Auf jeder einzelnen Site erscheint ganz unten als Risikowarnung;
- Während des Anmeldeprozesses wird der Kunde zu dem Dokument „Information über die Verlustrisiken gem. WpHG und WpDVerOV“ gelinkt und hat zu bestätigen, dass er diese gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
- Unter dem Gliederungspunkt „Rechtliches“ in der linken Navigation hat der Kunde Zugang zu dem Dokument „Information über die Verlustrisiken gem. WpHG und WpDVerOV“.
- Unter dem Gliederungspunkt „Information“ in der linken Navigation hat der Kunde Zugang zu dem Dokument „Information über die Verlustrisiken gem. WpHG und WpDVerOV“.
- In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird gesondert auf die Risiken hingewiesen.
- In sämtlichen Produktbeschreibungen wird das spezielle mit dem jeweiligen Produkt verbundene Risiko veranschaulicht und erläutert.
2.5 Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden
Im Rahmen des Legitimationsprozesses werden Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden eingeholt, wobei die für den Kunden gültige Einschränkung des Umfangs der Transaktionen bzw. der damit verbundenen potenziellen Verluste von den Kenntnissen, Risikoeinstellungen und Erfahrungen des Kunden abhängt.
Es gibt mehrere Legitimationsstufen, die speziell auf die Fähigkeiten und finanziellen Rahmenbedingungen des Kunden zugeschnitten sind.
3. § 31 Abs. 8 WpHG Bericht über die ausgeführten Geschäfte
Dem Kunden stehen umfangreiche Kontoübersichten zur Verfügung, die er jederzeit online einsehen kann, sofern er sich unter seinem Kundennamen und Passwort eingeloggt hat.
Es werden lückenlos alle ausgeführten Transaktionen mit allen relevanten Daten (Kaufpreis, Datum, Uhrzeit, Beschreibung des Finanzinstruments, etc.) angezeigt.
4. § 31c WpHG Bearbeitung von Kundenaufträgen; § 33a WpHG: Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
Der Kunde entscheidet freiverantwortlich und selbst, ob er ein zum Abschluss angebotenes Finanzinstrument annimmt.
Sollte sich der Kunde für ein bestimmtes Finanzinstrument entscheiden, wird diese Transaktion unmittelbar zu den dargestellten Konditionen ausgeführt. Der Kunde sorgt daher eigenständig und selbstverantwortlich für die bestmögliche Ausführung seines Auftrags, da dieser direkt und ohne Intermediär ausgeführt wird. Die technische Ausführung ist für jeden Kunden identisch.

