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Geschäftsbedingungen der FIDOR Bank AG bezüglich des Angebots von Derivaten

1. Geltungsbereich, Zugang und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der weiteren Bedingungen für den Handel von Derivaten auf agitarex
 
1.1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der FIDOR Bank AG („FIDOR Bank“) in Bezug auf die Derivate, die die FIDOR Bank im Rahmen des Handels auf der Internetplattform www.agitarex.de der deutschen Zweigniederlassung der schweizerischen agitarex GmbH („agitarex“) anbietet, sowie für die gegenseitigen Verbindlichkeiten und Ansprüche im Rahmen der Ein- und Auszahlungen auf das (Sammel-) Konto der FIDOR Bank bei einem E-Geld-Institut.
 
agitarex handelt in Bezug auf Rechtsgeschäfte und Kommunikation des Kunden mit der FIDOR Bank als Vertreter der FIDOR Bank. Dies wird in diesen AGB vorausgesetzt. Daneben gelten auch für diese Geschäftsbeziehung bzw. einzelne Derivate-Geschäfte zwischen dem Kunden und der FIDOR Bank das Dokument „Begriffe und Prozessbeschreibung des Handels auf agitarex“ und folgende weiteren Dokumente, die auf den Webseiten von agitarex eingesehen und heruntergeladen werden können:
- Produktbeschreibung: 1-X-2-Financials
- Produktbeschreibung: Best Performer
- Produktbeschreibung: Easytrader
(zusammen nachfolgend auch als „weitere Bedingungen“ bezeichnet).
 
Es wird dem Kunden empfohlen alle Informationen auf agitarex über die Funktionsweise der angebotenen Derivate, insbesondere die weiteren Bedingungen einschließlich der Risikohinweise zu lesen und eventuelle ergänzende Informationen über deren Funktionsweise einzuholen. Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten, hierin jedoch nicht definierten Begriffe, haben die ihnen in dem Dokument „Begriffe und Prozessbeschreibung des Handels auf agitarex“ zugewiesene Bedeutung.
 
1.2 Zugang
Der Zugang zu agitarex und damit eine Kommunikation mit der FIDOR Bank über die Handelsplattform agitarex ist nur auf der agitarex-Webseite, unter www.agitarex.de, und nur über einen Webbrowser, der auf einen Computer mit Internetverbindung läuft, bzw. über E-Mail möglich. Andere Zugangsverfahren werden nicht unterstützt. Mit Zulassung des Kunden zur Teilnahme am Derivate-Handel über agitarex, d.h. mit Einrichtung eines Kundenaccounts auf agitarex, findet jegliche Kommunikation zwischen FIDOR Bank und dem Kunden in Zusammenhang mit dem Derivate-Handel über agitarex (einschließlich Veröffentlichungen, Bekanntmachungen, Erklärungen und Bestätigungen von Transaktionen) ausschließlich in elektronischer Form über den so genannten Online-Bildschirm statt, also über die auf dem Internetbrowser des Kunden angezeigte agitarex-Nutzeroberfläche. Hierzu zählt auch jede Kommunikation in Zusammenhang mit Ein- und Auszahlungen und dem Guthaben auf dem Sammelkonto der FIDOR Bank bei dem E-Geld-Institut sowie dem Derivate-Handel auf der Internet-Handelsplattform agitarex. Erklärungen werden dem Kunden nicht zusätzlich in Papierform zugesandt, sofern agitarex nicht hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
 
Anweisungen des Kunden per E-Mail, Telefon, Fax oder Post werden nur im Falle der Nichtverfügbarkeit des Internets oder bei allgemeinen Anfragen entgegengenommen. Für Anfragen, Nachfragen und Beschwerden hat die FIDOR Bank eine Kundenservice-Stelle eingerichtet, die auf unterschiedlichen Wegen (z.B. E-Mail, Telefon etc.) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr erreichbar ist. Die entsprechenden Kontaktdaten werden auf der Website www.agitarex.de angezeigt. Soweit rechtlich zulässig, verzichtet der Kunde hiermit ausdrücklich auf die postalische Übermittlung jeglicher Erklärungen von FIDOR Bank. Die FIDOR Bank behält sich jedoch das Recht vor, dem Kunden nach billigem Ermessen (§ 315 Bürgerliches Gesetzbuch) einzelne oder alle Mitteilungen auf postalischem oder anderem Wege (z.B. Fax) zu übermitteln.
 
Der Kunde ist verpflichtet, die auf dem Online-Bildschirm und auf der gegenüber agitarex mitgeteilten E-Mail-Adresse eingegangenen Mitteilungen regelmäßig zu prüfen. Der Kunde muss agitarex über mögliche Unstimmigkeiten und Unregelmäßigkeiten der Mitteilungen von agitarex unverzüglich informieren, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, nachdem diese auf dem Online-Bildschirm angezeigt wurden bzw. im E-Mail-Account des Kunden eingegangen sind.
 
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ausdrucke der auf dem Online-Bildschirm angezeigten Daten aufgrund individueller Hardware- oder Softwarekonfigurationen von der Bildschirmanzeige abweichen können. Soweit modifizierte Daten des Online-Bildschirms verbreitet werden, übernimmt FIDOR Bank hierfür keine Haftung.
 
FIDOR Bank hat keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit und Konfiguration der Geräte des Kunden oder auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit seiner Internetverbindung mit dem agitarex-Server. FIDOR Bank haftet daher nicht für Schäden, die sich hieraus ergeben.
 
1.3 Erklärungsabgabe
Sämtliche Erklärungen des Kunden (einschließlich Zahlungs- und Handelsaufträge (Orders) gelten gegenüber der FIDOR Bank als abgegeben, sobald der Kunde diese Erklärungen an FIDOR Bank abgeschickt hat. Ein Widerruf oder eine Änderung dieser Erklärungen ist nicht möglich.
 
1.4 Transaktionsdaten
Alle Transaktionsdaten werden automatisch im Online-Archiv während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wird FIDOR Bank die im Online-Archiv gespeicherten Daten ohne weitere Mitteilung an den Kunden löschen.
 
1.5 Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der weiteren Bedingungen werden dem Kunden auf der agitarex-Webseite und über die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse bekannt gegeben. Die Änderungen werden von Kunden in lesbarer Form gespeichert oder ausgedruckt werden können. Sie gelten jeweils als genehmigt, wenn der Kunde nicht per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die FIDOR Bank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Bank absenden. Ansonsten gelten die Änderungen als durch den Kunden akzeptiert.
 
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an agitarex
 
2.1 Die Teilnahme an agitarex ist auf volljährige Kunden mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie in allen Ländern der EU, in welchen die Regulierung von agitarex bzw. der FIDOR Bank Gültigkeit besitzt, beschränkt. Insbesondere lässt FIDOR Bank keine US-Bürger oder andere Personen als Kunden zu, die in den USA oder einem ihrer Bundesstaaten oder Hoheitsgebiete körperschafts- oder einkommensteuerpflichtig sind sowie keine Kunden aus Ländern, in welchen die angebotenen Produkte einer Regulierung bedürfen und agitarex bzw. FIDOR Bank nicht über die notwendigen Erlaubnis verfügt. Der Kunde darf beim Eingehen von Derivatgeschäften auf der Internetplattform agitarex nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln.
 
2.2 Die Derivategeschäfte auf der Internethandelsplattform agitarex bergen hohe Risiken. agitarex prüft daher vor Zulassung eines Kunden, ob und inwieweit die Teilnahme auf agitarex für den Kunden angemessen ist. agitarex lässt daher nur Kunden zur Teilnahme an agitarex zu, die nach den von agitarex definierten Kriterien über ausreichende Erfahrungen mit und Kenntnisse von den über agitarex getätigten Geschäften verfügen, der entsprechenden Risikoklasse zugeordnet wurden, und den Verlust des gesamten von ihnen eingesetzten Kapitals verkraften können. Für die Zulassung durch agitarex muss ein Kunde daher die auf dem Online-Bildschirm während des Account-Eröffnungsverfahrens genannten Voraussetzungen erfüllen.
 
2.3 agitarex informiert den Kunden per E-Mail über seine Zulassung als Kunde zur Teilnahme auf agitarex und sendet ihm Informationen zum Zugang zu agitarex zu.
 
2.4 Dem Kunden ist bekannt, dass jede Person, die seine individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort kennt, zu Lasten seines Guthabens Verfügungen vornehmen und Transaktionen über agitarex tätigen kann. Der Kunde ist selbst für die sichere Verwahrung seiner individuelle Kombination aus Benutzername und Passworts verantwortlich. Der Kunde muss jede mögliche Sorgfalt walten lassen und alle geeigneten Vorsichtsmaßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass unbefugte Personen keine Kenntnis von seiner individuellen Kombination aus Benutzername und Passwort erlangen. Insbesondere darf der Kunde seine Individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort nicht zusammen mit seinen anderen Unterlagen zu agitarex aufbewahren oder elektronisch oder in anderer Form speichern oder festhalten, und muss der Kunde gegebenenfalls eine persönliche individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort so wählen, dass diese nicht auf einfache Weise (trial-and-error) von unbefugten Personen zu ermitteln sind.
 
2.5 Um eine unbefugte Nutzung von agitarex zu vermeiden, darf der Kunde zudem die Anwendung agitarex nicht unbeaufsichtigt laufen lassen. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Verhaltensrichtlinien haftet er für alle damit verbundenen Risiken und Schäden.
 
2.6 Stellt der Kunde fest, dass seine individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort unbefugten Personen bekannt geworden sind oder sein agitarex-account unbefugt benutzt worden ist, so ist er verpflichtet, agitarex hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und – sofern möglich – seine individuelle Kombination aus Benutzername und Passwort unverzüglich zu ändern. Sofern letzteres nicht möglich ist, wird agitarex unverzüglich nach Erhalt und Kenntnisnahme der entsprechenden Mitteilung während der üblichen Geschäftszeiten den Zugang des Kunden zu agitarex sperren.
 
2.7 agitarex ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu agitarex jederzeit zu sperren, wenn FIDOR Bank eine unbefugte Nutzung feststellt oder wenn der Kunde dies von FIDOR Bank ausdrücklich verlangt. Von FIDOR Bank ohne Kenntnis des Kunden veranlasste Sperrungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
 
 
3. Risikohinweis, keine Anlageberatung, keine bestmögliche Ausführung
 
3.1 Der Kunde erkennt an, dass der Derivathandel über agitarex zu den riskantesten Anlageformen am Finanzmarkt zählt und nur für erfahrene Privatanleger geeignet ist. agitarex ermöglicht den Handel von Derivaten auf Basiswerte mit einer hohen Rendite, der ein hohes Risiko gegenüber steht. Je nach Höhe des vom Kunden gewählten Verlustrisikos kann selbst eine geringe Kursschwankung - bei einigen Derivaten auch keine Kursbewegung - des Basiswerts zu einem teilweisen oder sogar vollständigen Verlust der Anlage des Kunden führen.
 
3.2 Der Kunde erkennt an, dass er agitarex auf eigenes Risiko nutzt und dass FIDOR Bank in Verbindung mit der Teilnahme des Kunden an agitarex keine Anlageberatung erbringt. Bei den von im Internet oder auf sonstige Weise im Zusammenhang mit agitarex zur Verfügung gestellten Informationen handelt es sich nicht um die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an den Kunden, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen und sich auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Kunden stützen oder als für ihn geeignet dargestellt sind. Vielmehr handelt es sich um rechtlich unverbindliche Auskünfte oder Risikohinweise, zu deren Erteilung agitarex von Gesetzes wegen verpflichtet ist. Sofern die agitarex oder die FIDOR Bank dem Kunden Informationen zukommen lässt, die über diese gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, z.B. in Form von Marktkommentaren, Charts oder Analysen, stellen diese Informationen keinerlei Anlageberatung dar, sondern sollen lediglich die selbständige Anlageentscheidung des Kunden unterstützen.
 
3.3 Keine Anwendbarkeit der Regeln zur bestmöglichen Ausführung von Kundenordern
Der Kunde erkennt an, dass FIDOR Bank im Rahmen der agitarex-Geschäftsbeziehung und dieser Geschäftsbedingungen, insbesondere in Zusammenhang mit den jeweiligen Produktbeschreibungen, dem Kunden gegenüber bereitsteht, Produkte über agitarex zu selbst gestellten/definierten und für den Kunden jederzeit zu Handelszeiten einsehbaren Preisen/Kursen zu kaufen oder zu verkaufen. Der Kunde erkennt an, dass alle auf agitarex gestellten Preise/Kurse und die über agitarex angebotenen Produkte ausschließlich von der FIDOR Bank gestellte Preise/Kurse und Produkte sind und grundsätzlich nicht den anderweitig im Markt und insbesondere in den für die Produkte jeweils herangezogenen Referenzmärkten verfügbaren Preisen/Kursen und Produkten entsprechen. Der Kunde erkennt daher an, dass seine auf agitarex erteilte Order ausschließlich über agitarex ausgeführt werden kann. Der Kunde erkennt weiter an, dass Transaktionen im Rahmen des Handels auf seine Initiative und nicht auf Initiative der FIDOR Bank zu den vom Kunden gewählten Bedingungen abgeschlossen und ausgeführt werden.
 
Der Kunde erkennt daher ausdrücklich an, dass FIDOR Bank im Rahmen der agitarex-Geschäftsbeziehung nicht den Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen unterliegt. Er stimmt zudem ausdrücklich zu, dass FIDOR Bank bzw. agitarex eine Order des Kunden NICHT auf einem organisierten Markt oder einem multilateralen Handelssystem ausführt und ausführen kann.
 
 
4 Mitwirkungspflichten des Kunden
 
4.1 Änderungen von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitteilt.
 
4.2 Formularmäßige Aufträge
Der Kunde hat bei Aufträgen zur Zahlung auf eine E-Geld-Konto der FIDOR Bank ausschließlich über die von agitarex zur Verfügung gestellten Formulare vorzunehmen.
 
4.3 Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank
Der Kunde hat Abrechnungen, Gewinnaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen und Zahlungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
 
4.4 Benachrichtigungen der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen
Falls bestimmte Mitteilungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die FIDOR Bank oder agitarex unverzüglich benachrichtigen.
Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet (Guthabenabrechnungen oder über Zahlungen, die der Kunde erwartet).
 
 
5 Auftragserteilung und Ausführung von Derivatgeschäften
 
5.1 Order und Derivatgeschäfte
5.1.1 Geschäfte über agitarex werden nur zwischen dem Kunden und FIDOR Bank getätigt, nicht jedoch zwischen dem Kunden und einem anderen Kunden von agitarex.
 
5.1.2 Für die Erteilung von Orders und den Abschluss von Geschäften über agitarex finden die jeweils einschlägigen Produktbeschreibungen Anwendung.
5.2 Erteilung, Annahme und Bestätigung von Ordern
5.2.1 Order und Geschäfte auf agitarex werden elektronisch erteilt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Erteilung seiner ersten Order alle Informationen und Dokumente auf der agitarex-Webseite und alle auf der agitarex-Webseite von FIDOR Bank und/oder auf agitarex veröffentlichten Handelsanweisungen und Geschäftsbedingungen in Bezug auf einzelne Derivatgeschäfte zu lesen und diese regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Der Kunde erkennt an, dass FIDOR Bank derartige Änderungen vornehmen kann. FIDOR Bank wird dem Kunden alle derartigen Änderungen mitteilen; sie werden mit Mitteilung an den Kunden für diesen verbindlich. Derivatgeschäfte können nur ausgeführt werden, wenn das Guthaben des Kunden ausreichend ist, um den Kaufpreis/Investment und anfallende Gebühren vollständig zahlen zu können. Ansonsten wird der Derivatauftrag von agitarex nicht ausgeführt.
 
5.2.2 Jede Order des Kunden bedarf der Annahme durch die FIDOR Bank über agitarex. Die FIDOR Bank behält sich das Recht vor, Order des Kunden ohne Begründung abzulehnen. Die Annahme einer Order durch die FIDOR Bank wird unmittelbar nach Annahme durch eine entsprechende Bildschirm-Mitteilung und die Aufnahme der Order in die auf dem Online-Bildschirm enthaltene Liste der vom Kunden getätigten Geschäfte auf der agitarex-Transaktionswebseite angezeigt. Der Kunde kann sich jederzeit über den Stand der
Ausführung einer Order auf der agitarex-Transaktionswebseite informieren. Die Ausführungsbestätigung wird unmittelbar nach Auftragsausführung durch Aufnahme in die auf der agitarex-Transaktionswebseite enthaltene Liste der vom Kunden getätigten Geschäfte angezeigt. Eine versäumte oder verspätete Ausführungsbestätigung lässt den Inhalt der Order oder deren Ausführung unberührt.
 
5.2.3 Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass ihm die Annahme und Ausführungsbestätigung einer Order durch die Aufnahme der Order und Ausführungsbestätigung in die auf der agitarex-Transaktionswebseite enthaltene Liste der vom Kunden getätigten Geschäfte angezeigt wird.
 
5.2.4 Derivatgeschäfte auf agitarex kommen nur während den jeweiligen Trading-Sessions, wie sie in der Prozessbeschreibung definiert sind, zustande. Das jeweilige Derivatgeschäft kommt gemäß nachfolgender Bestimmungen erst mit Eingang des Kundenauftrags bei agitarex zustande. agitarex speichert die genaue Uhrzeit und das Datum der Auftragserteilung bei Empfang des Auftrags (Annahmezeitpunkt).
 
5.2.5 Die Derivataufträge verpflichten den Kunden – soweit keine Pflichtverletzung der FIDOR Bank vorliegt- unwiderruflich. Ab ihrer Erteilung können diese Aufträge des Kunden –soweit keine Pflichtverletzung der FIDOR Bank vorliegt- vom Kunden und/oder der FIDOR Bank außer im Falle von außerordentlichen Umständen nicht mehr widerrufen werden. Die Annahme und Ausführung eines jeden Derivatgeschäfts wird dem Kunden auf der Transaktionsseite von agitarex angezeigt. Der Kunde kann bis zu zwei Werktage nach Ausführung der Transaktion eine eventuelle Reklamation auf der agitarex Webseite vornehmen. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Reklamation zu dem betreffenden Derivatgeschäft nicht mehr angenommen.
 
5.2.6 Soweit die einzelnen Produktbeschreibungen/-bedingungen Glattstellungen von Derivategeschäften unter bestimmten Bedingungen damit automatische Orderausführungen ohne konkreten Kundenauftrag vorsehen, stimmt der Kunde solchen Glattstellungen umfassend und vorbehaltlos zu.
 
5.3 Sonderbedingungen für Optionsgeschäfte auf agitarex
5.3.1 Der Kauf einer Option auf der agitarex-Internethandelsplattform stellt einen Vertrag zwischen FIDOR Bank und dem Kunden dar, in dem sich FIDOR Bank verpflichtet, gegen Zahlung des Kaufpreises seitens des Kunden den Gewinnbetrag an den Kunden zu zahlen, wenn die Bedingung zu einem künftigen Zeitpunkt erfüllt wird. Der Kunde erteilt FIDOR Bank einen Auftrag über ein Derivatgeschäfte bei agitarex über die agitarex-Webseite. Der Kauf einer Option durch einen Kunde bei agitarex hängt von der vorherigen Eröffnung und finanziellen Ausstattung eines Kontos in Euro durch den Kunden ab. Ein Derivatgeschäft bei agitarex setzt die entsprechende finanzielle Ausstattung (Guthaben) auf dem Sammelkonto der FIDOR Bank bei einem E-Geld-Konto-Institut voraus.
 
5.3.2 Auf agitarex werden Optionen nicht zu Börsenpreisen, sondern zu festgelegten Renditen angeboten. Zu diesen Renditen schließt der Kunden einen Vertrag über Derivate mit der FIDOR Bank ab (vgl. dazu oben 5.2.1 ff. zum Vertragschluss auf agitarex).
 
5.3.3 Die für den Kunden relevanten Renditen der Optionen werden laufend neu errechnet und auf der Transaktionsseite von agitarex zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei nicht um ein Kaufangebot der FIDOR Bank, sondern um eine Indikation, da sich die Rendite laufend ändert. Inhalt des Auftrags eines Kunden ist deshalb nur das Angebot zum Abschluss einer Option zu dem vom Kunden definierten Investment-Betrag zu der Rendite, die zu dem Zeitpunkt des Ordereingangs bei agitarex gültig ist.
 
5.3.4 Bei der Erteilung einer Order zum Kauf einer Option auf agitarex berechnet FIDOR Bank eine vorläufige Rendite bzw. Renditenindikation. Die endgültige, verbindliche Rendite für eine agitarex-Option und damit den für den Kunden verbindlichen Gewinnbetrag berechnet FIDOR zum Zeitpunkt der Ausführung einer von ihr angenommenen Order. Dieser endgültige verbindliche Gewinnbetrag kann aufgrund einer zeitlichen Verzögerung zwischen Erteilung und Ausführung der Order von dem Gewinnbetrag abweichen, der zum Zeitpunkt der Erteilung der Order auf agitarex aufgrund der angezeigten Rendite angezeigt worden ist.
Die FIDOR Bank wird dem Kunden über agitarex die Rendite-Indikationen für Optionen nennen, zu denen FIDOR Bank grundsätzlich bereit ist, mit dem Kunden Geschäfte abzuschließen, vorausgesetzt der Kunde gibt ein Angebot ab, das die FIDOR Bank annimmt. In der Regel wird auch ein Optionsgeschäft zu der den Kunden bei Auftragserteilung angezeigten Rendite-Indikation zustande kommen. Jeder Rendite ist nur genau zu dem Zeitpunkt gültig, zu dem sie dem Kunden über agitarex angezeigt wird. Der Kunde erkennt an, dass die ihm angezeigte Rendite in einem Markt, der einem raschen Wandel unterworfen ist, zum Zeitpunkt des Erhalts einer Order und, falls die FIDOR Bank die Order annimmt, zum Zeitpunkt seiner Ausführung durch den agitarex-Handels-Server möglicherweise nicht mehr aktuell und gültig ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jede Order zu der zum Zeitpunkt ihrer Ausführung aktuellen Rendite ausgeführt wird. Die auf den Informationsblättern aufgeführten Referenzmärkte und Quellen für Referenzpreise dienen nur der Kundeninformation und sind nicht für andere Zwecke geeignet; insbesondere sind sie nicht für den Handel außerhalb von agitarex geeignet. Obwohl die agitarex-Renditen von diesen Referenzmärkten abgeleitet werden, können sie von den in den Referenzmärkten genannten Preisen abweichen. Die auf der agitarex-Webseite angezeigten Daten werden ausschließlich zur Anzeige auf agitarex zur Verfügung gestellt. Sie können nicht für eine Analyse vor Ort heruntergeladen werden.
 
5.3.5 Die FIDOR Bank hat das Recht, Renditen für Optionen nach billigem Ermessen (§ 315 Bürgerliches Gesetzbuch) festzulegen. Dies gilt insbesondere unter volatilen Marktbedingungen und/oder in Fällen mangelnder Liquidität des Referenzmarktes, höherer Gewalt oder eines Marktstörungsereignisses.
 
5.3.6 Wird eine Kauforder des Kunden angenommen und ausgeführt, so wird das Guthaben des Kunden unverzüglich mit dem Investment-Betrag zuzüglich etwaiger Orderkosten belastet. Vollständigen oder teilweisen Ersatz dieses Kaufpreises kann der Kunde nur in Form eines Gewinngutschriftsbetrags, welcher sowohl Kaufpreis als auch den Gewinn beinhaltet, erhalten. Der Kaufpreis entspricht daher dem höchstmöglichen mit dem Kauf einer Option verbundenen Verlust des Käufers. Die auf agitarex gehandelten Optionen können nur direkt von FIDOR Bank erworben werden. Eine agitarex-Option ist weder übertragbar noch abtretbar. Die FIDOR Bank ermöglicht keinen Kauf oder Austausch von Optionen unter den Kunden.
 
5.3.7 Aus einer auf agitarex gehandelten Option leiten sich für den Kunden bzw. FIDOR Bank keine Rechte in Bezug auf den zugrunde liegenden Referenzgegenstand ab. Insbesondere haben weder der Kunde noch FIDOR Bank aufgrund einer agitarex- Option Anspruch auf Lieferung eines zugrunde liegenden Referenzgegenstandes. Auch erwerben sie keine Eigentums- oder andere Rechte hieran.
 
5.3.8 Der Gewinnbetrag bzw. die von agitarex für die FIDOR Bank angebotene Rendite einer Option bestimmt sich maßgeblich nach der Wahrscheinlichkeit, dass die jeweilige spezifische Bedingung eintritt. Der Berechnung der Rendite legt agitarex für die FIDOR Bank verschiedene nach billigem Ermessen (§ 315 Bürgerliches Gesetzbuch) konfigurationsfähige Parameter zugrunde. Der mit der Option zu erzielende Gewinn und damit die auf agitarex angezeigte Rendite basiert auf internen Berechnungen der FIDOR Bank bzw. ihres Partners, die auf finanzmathematischen und stochastischen Methoden basieren. Im Rahmen dieser Berechnungen hat FIDOR Bank bzw. ihr Partner die Möglichkeit, über eine Reihe von veränderbaren Parametern Einfluss auf den Kaufpreis bzw. den nachfolgenden Gewinnbetrag einer Option zu nehmen, die im Ergebnis dazu führen, dass eine bestimmte Option teurer oder günstiger wird. Der Kunde sollte sich deshalb darüber im Klaren sein, dass der Kaufpreis einer agitarex -Option (erheblich) unter ihrem objektiven Wert (soweit ein objektiver Wert überhaupt zu ermitteln ist) liegen kann und auch von Preisen, zu denen eine vergleichbare Option sonst auf dem Markt angeboten wird, abweichen kann. Wie stark eine solche Abweichung ist, richtet sich unter anderem nach der Größe und Form der angebotenen agitarex-Option sowie der Volatilität des Basiswerts.
 
agitarex-Optionen richten sich daher an erfahrene Kunden, die bereit und imstande sind, Chancen und Risiken einer bestimmten agitarex-Option selbst einzuschätzen. Der Kunde kann nicht darauf vertrauen, dass zwischen dem Kaufpreis und der dazugehörigen Gewinnchance ein konstantes Verhältnis besteht. FIDOR Bank behält sich das Recht vor, bezüglich dieser Parameter bestimmte Höchst- und/oder Mindestbeträge festzulegen, u.a. bezüglich des maximalen Verhältnisses zwischen Gewinnbetrag/Rendite und Kaufpreis der Option. FIDOR Bank behält sich weiterhin das Recht vor, die Parameter jederzeit und ohne vorherige Mitteilung er nach billigem Ermessen (§ 315 Bürgerliches Gesetzbuch) zu ändern. Parameter für bereits angenommene Order bleiben unverändert.
 
5.4 Die Annahme einer Order unterliegt gegebenenfalls bestimmten Einschränkungen, z.B. bezüglich des Eingangs bei agitarex im Rahmen der Trading-Session. Eine Order, die nicht den aktuell jeweils geltenden Einschränkungen entspricht, wird von FIDOR Bank abgelehnt. FIDOR Bank behält sich das Recht vor, diese Einschränkungen jederzeit und ohne vorherige Mitteilung für noch nicht von FIDOR Bank angenommene Order zu ändern. Einschränkungen für bereits angenommene Order bleiben unverändert.
 
5.5 Die für auf agitarex angebotenen Derivate relevanten Kurse und Daten sowie deren Relevanz werden ausführlich in Gliederungspunbkt 2.6 des Dokuments „Begriffe und Prozessbeschreibung“ erläutert.
 
5.6 Stornierung und Änderung offensichtlich fehlerhafter Geschäfte
5.6.1 Im Falle einer offensichtlichen Preisdiskrepanz, einer offensichtlichen Datenlücke oder eines offensichtlichen Systemfehlers kann die FIDOR Bank zudem den Kauf (und/oder Rückverkauf) der von den vorgenannten Ereignissen betroffenen agitarex-Derivate rückabwickeln und die entsprechenden Kaufpreise erstatten (und/oder den entsprechenden Rückkaufpreis belasten). Zinsen auf die Kaufpreise oder Rückkaufpreise werden nicht berechnet. Eine Rückabwicklung führt zu einer Rückerstattung des Investment-Betrags sowie zur Stornierung etwaiger Gewinngutschriften oder Verluste.
 
Die angezeigte(n) Kondition(en) gelten als „offensichtlich fehlerhaft“, wenn die in dem dargestellten Renditefaktor widergespiegelte Eintrittswahrscheinlichkeit der Bedingung, die zu einer Gewinngutschrift für den Inhaber des Derivats führt, signifikant von der „stochastischen Eintrittswahrscheinlichkeit“ abweicht.
 
Die in dem dargestellten Renditefaktor widergespiegelte Eintrittswahrscheinlichkeit wird im Rahmen dieser Bestimmungen dadurch definiert, dass der Kehrwert des Renditefaktors berechnet wird.
 
Die Vertragsparteien einigen sich darauf, dass als „stochastische Eintrittswahrscheinlichkeit“ die empirische relative Häufigkeit des Eintretens der Bedingungen, die zu einer Gewinngutschrift für den Inhaber des Derivats führt, unter identischen Rahmenbedingungen (wie prozentualer Abstand des Basiswertes von den Schwellenwerten, gleiche Restlaufzeit) der vergangenen zwei Börsentage angewendet wird.
 
Eine Abweichung gilt als „signifikant“, wenn die „tatsächliche Eintrittswahrscheinlichkeit“ mehr als fünfmal so hoch ist wie die in dem dargestellten Renditefaktor widergespiegelte Eintrittswahrscheinlichkeit.
 
Die Beweislast für die Abweichung der tatsächlichen Eintrittswahrscheinlichkeit von der in dem Renditefaktor widergespiegelten Eintrittswahrscheinlichkeit liegt bei FIDOR Bank.
 
Der Kunde akzeptiert zudem die angezeigten Konditionen als „offensichtlich fehlerhaft“, wenn bei den 1-X-2 sowie Best Performer-Applikationen die Summe der in den dargestellten Renditefaktoren widergespiegelte Eintrittswahrscheinlichkeiten der Bedingungen, die zu einer Gewinngutschrift für den Inhaber des Derivats führt, deutlich weniger als 90% beträgt, sofern sich die Bedingungen untereinander ausschließen.
 
5.6.2 Im Falle einer Preisdiskrepanz, einer Datenlücke oder eines Systemfehlers kann die FIDOR Bank den Handel über agitarex nötigenfalls aussetzen und nach billigem Ermessen (§ 315 Bürgerliches Gesetzbuch) die Bewertung aller betroffenen Derivate aufheben und sie anhand revidierter oder korrigierter Daten neu bewerten.
 
5.6.3 Der Kunde und die FIDOR Bank müssen die Gegenpartei bis 12:00 Uhr des auf das betreffende Derivatgeschäft folgenden Werktags über die Renditeabweichung benachrichtigen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist eine Stornierung ausgeschlossen. agitarex wird den Kunden für die FIDOR Bank in der Stornierungsbenachrichtigung über die betreffenden Geschäfte und über die von ihr nach billigem Ermessen festgestellte Rendite benachrichtigen. § 122 BGB findet analoge Anwendung.
 
5.7 Marktstörungsereignis
agitarex benachrichtigt den Kunden mittels E-Mail unverzüglich, sobald der FIDOR Bank oder agitarex eine für den Handel auf agitarex relevante Marktstörung oder das Ende dieser Marktstörung bekannt wird. Führt eine Marktstörung dazu, dass die FIDOR Bank keine aktuellen Renditen stellen kann oder nach billigem Ermessen (§ 315 Bürgerliches Gesetzbuch) keine Renditen stellt, kann der Kunde für die Dauer der Marktstörung auf agitarex keine neuen Geschäfte/Positionen eingehen.
 
 
6. Preise und Kosten
 
6.1 Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen sowie alle über FIDOR Bank eventuell zu entrichtenden Steuern für etwaige Leistungen der FIDOR Bank, insbesondere in Verbindung mit dem Derivathandel, sind in dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis (verfügbar auf der agitarex-Webseite) genannt. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass ihm das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie dessen Änderungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses im Internet auf der agitarex-Webseite zur Verfügung gestellt werden.
 
6.2 Berechnungsgrundlagen für die vom jeweiligen auf agitarex gehandelten Produkt abhängigen Zahlungsverpflichtungen zwischen FIDOR Bank und dem Kunden sind in den jeweils einschlägigen Produktbeschreibungen/-bedingungen genannt und hängen teilweise von den für das Produkt im Einzelfall vereinbarten und zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Rahmenbedingungen ab.
 
6.3 Zahlungen von und auf das Sammelkonto bei einem E-Geld-Institut der FIDOR Bank sind für den Kunden kostenlos. Dem Kunden können in Zusammenhang mit den auf agitarex erteilten oder getätigten Ordern, Geschäften oder Transaktionen noch weitere Kosten und/oder Steuern entstehen, die nicht über FIDOR Bank bezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Derartige Kosten schließen unter anderem Telefon-, Internet- und Briefkosten ein.
 
 
7. Zahlungen, Sammelkonto der FIDOR Bank, Guthabenverwaltung und Rechnungsabschluss
 
7.1 Ausschließlich für den Derivate-Handel mit Kunden auf der agitarex-Plattform hat die FIDOR-Bank bei einem E-Geld-Institut ein Sammelkonto eingerichtet. Der Kunde hat auf dieses Sammelkonto sein Guthaben zu überweisen, bevor er auf agitarex Derivate handeln kann. Das Guthaben des Kunden auf dem Sammelkonto der FIDOR Bank wird ausschließlich über agitarex online zugänglich gemacht. Für Einzelheiten im Zusammenhang mit sämtlichen Vorgängen, die mit Zahlungen und Guthaben des Kunden zusammenhängen, wird auf die jeweils geltenden „Prozessbeschreibungen des Derivate Handels bei agitarex“ verwiesen.
 
Dem Kunden entstehen durch Zahlungen von und auf einem Sammelkonto der FIDOR Bank bei dem jeweiligen E-Geld-Institut keine Kosten.
 
7.2. Der Kunde autorisiert die FIDOR Bank ausdrücklich das dem Kunden jeweils zustehende Guthaben um den jeweiligen Einkaufspreis von Optionen, Sperrbeträge bzw. Verluste bei Differenzgeschäfte sowie etwaig fällige Steuern und etwaige Transaktionsgebühren zu vermindern und der FIDOR Bank bzw. den Steuerbehören den jeweiligen Betrag gutzuschreiben.
 
7.3 agitarex informiert den Kunden jederzeit durch Bereitstellung entsprechender Übersichten über dessen Ansprüche gegenüber der FIDOR Bank aus seinem Guthaben.
Der Kunde kann zudem die von ihm eingegangenen Derivategeschäfte ferner auf der agitarex-Webseite jederzeit unter seinem agitarex-Account einsehen.
 
7.4 Ansprüche des Kunden gegenüber der FIDOR Bank aus seinem Guthaben stellen kein Guthaben auf einem Bankkonto dar. Ein Guthaben des Kunden bei der FIDOR Bank für den Handel mit Derivaten auf agitarex ist keine Einlage des Kunden bei der FIDOR Bank und unterliegt daher auch nicht einer Einlagensicherungseinrichtung.
 
 
8. Allgemeine Bedingungen
 
8.1 Haftung der FIDOR Bank
8.1.1 Die Haftung der FIDOR Bank ist in Verbindung mit agitarex auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen haftet FIDOR Bank auch bei leichter Fahrlässigkeit.
 
8.1.2 Sofern FIDOR Bank bei leichter Fahrlässigkeit haftet, besteht die Haftung nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
 
8.1.3 FIDOR Bank haftet nicht für von FIDOR Bank nicht zu vertretende Schäden. Dies gilt insbesondere für solche Schäden, die zurückzuführen sind auf höhere Gewalt, Unruhen, Kriegs-, Terrorismus- oder Naturereignisse, nachteilige Marktbedingungen oder einen Ausfall oder eine Fehlfunktion technischer Systeme oder Computeranlagen, auf die FIDOR Bank keinen Einfluss hat.
 
8.1.4 Die FIDOR Bank haftet nicht für Ansprüche des Kunden, die sich aus der Vertragsbeziehung des Kunden zu agitarex ergeben. Die Haftung der FIDOR Bank beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung von agitarex.
 
8.1.5 Die FIDOR Bank übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit der vom Kurslieferanten zur Verfügung gestellten Kursdaten.
 
8.2 Verhinderung von Geldwäsche
Der Kunde erkennt an, dass FIDOR Bank von Gesetzes wegen und aufgrund interner Richtlinien zur Verhinderung von Geldwäsche weitere Nachweise von dem Kunden hinsichtlich seines wirtschaftlichen Eigentums an dem Guthaben auf dem Handelskonto und/oder – vor Durchführung von Überweisungsaufträgen – Informationen hinsichtlich des Referenzkontos verlangen kann.
 
8.3 Abtretungen
Rechte des Kunden gegenüber FIDOR Bank (einschließlich Rechte aus Guthaben oder offenen Geschäften/Positionen) können nicht abgetreten oder verpfändet werden. FIDOR Bank ist berechtigt, ihre Rechte gegenüber dem Kunden (einschließlich ihrer Rechte an Guthaben oder offenen Geschäften) abzutreten und zu verpfänden.
 
8.4 Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten
Die FIDOR Bank hat im Zusammenhang mit agitarex Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten aufgestellt. Werden dem Kunden die Grundsätze lediglich als Zusammenfassung zur Verfügung gestellt, übermittelt FIDOR Bank dem Kunden auf dessen Wunsch jederzeit Einzelheiten zu diesen Grundsätzen.
 
8.5 Auslagerung von Dienstleistungen
Die FIDOR Bank lagert bestimmte technische und sonstige Dienstleistungen auf externe Dienstleistungsunternehmen, insbesondere agitarex, ein 100%tiges Tochterunternehmen der FIDOR Bank, aus. Bei der Durchführung der auf sie ausgelagerten Dienstleistungen können einige der externen Dienstleistungsunternehmen Zugriff auf persönliche Daten des Kunden haben.
 
8.6 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt wird wie folgt definiert: partielle Streiks oder Generalstreiks firmeninterner oder -externer Natur, Aussperrungen, Sturm, welchen Ursprungs auch immer, Erdbeben, Feuer, Gewitter, Überschwemmung, Wasserbruch, gewerbseinschränkende gesetzliche oder Regelungsmaßnahmen, ein fehlerhaftes oder nicht funktionierendes Telekommunikationsnetz, das Telefonnetz von France Telecom und / oder Deutsche Telekom, aber auch das eines an­deren Anbieters und alle Fälle die, unabhängig vom Willen beider Parteien, die normale Erfüllung des Vertrages verhindern.
 
 
9. Kündigung
 
9.1 Kündigungsrechte des Kunden
9.1.1 Jederzeitiges Kündigungsrecht
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung mit der FIDOR Bank, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Kündigen, vorausgesetzt dass alle Derivate-Geschäfte zwischen dem Kunden und der FIDOR Bank abgeschlossen sind.
 
9.1.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.
 
9.1.3 Gesetzliche Kündigungsrechte
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
 
9.2 Kündigungsrechte der FIDOR Bank
9.2.1 Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die FIDOR Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
 
9.2.2 Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäfte ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der FIDOR Bank, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Trading-Erfahrung oder seine persönlichen Verhältnisses bzw. seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über die Zulassung zum Derivate-Handel von erheblicher Bedeutung waren, oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der FIDOR Bank gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Daneben liegt ein zur fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund insbesondere auch vor bei:
  • Tod, Geschäftsunfähigkeit oder gerichtlicher Anordnung der Betreuung des Kunden;
  • Insolvenz oder in anderen Fällen der Unfähigkeit des Kunden, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen;
  • einer wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden
  • Schließung des Referenzkontos, sofern der Kunde kein neues Referenzkonto benennt;
  • Pfändung des Guthabens des Kunden durch eine Behörde oder durch sonstige Dritte oder
  • Missbrauch von agitarex durch den Kunden.
 
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.
 
9.3 Abwicklung nach Kündigung
9.3.1 Im Falle einer fristlosen Kündigung steht der FIDOR Bank gegenüber dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung des Guthabens) eine angemessene Frist zu, soweit nicht im Einzelfall eine sofortige Erledigung erforderlich ist.
 
9.3.2 Ab Kenntniserlangung des Kündigungsschreibens werden von agitarex keine Orders mehr angenommen.
 
10. Datenschutz
 
Die FIDOR Bank wird im Rahmen der mit ihren Kunden geführten Geschäftsbeziehungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Dies geschieht zum alleinigen Zwecke der Durchführung der Geschäftsbeziehungen mit den Kunden. Diese Informationen werden gespeichert und können an verbundene Gesellschaften der FIDOR Bank, insbesondere agitarex, weitergeleitet werden. Es gilt insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz. Hiermit ermächtigt der Kunde die FIDOR Bank ausdrücklich, diese Informationen zu speichern, zu bearbeiten, zu benutzen und an Dritte (wie oben erwähnt, zum alleinigen Zwecke der Durchführung der Geschäftsbeziehungen mit den Kunden) weiterzuleiten. Der Kunde hat zur Kenntnis genommen, dass er jederzeit Zugang zu diesen Informationen erhalten und sein Widerspruchsrecht geltend machen kann. Dies erfolgt per E-Mail an die FIDOR Bank.
 
 
11. Steuern
 
11.1 Die FIDOR Bank wird die für den jeweiligen Kalendermonat auf Trading-Gewinne anfallende Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gemäß der von agitarex übermittelten Daten für Rechnung des Kunden direkt abführen.
 
11.2 Mithin berechtigt der Kunde explizit die FIDOR Bank dazu, den anfallenden Abgeltungsteuerbetrag, von dessen Guthaben abzuziehen. Der Kunde verzichtet auf jedwede diesbezügliche Einrede.
 
11.3 Der Betrag, welcher von der FIDOR Bank monatlich für jeden Kunden an das Finanzamt abzuführen ist, wird durch agitarex für die FIDOR Bank im Rahmen des monatlichen Rechnungsabschlusses in Bezug auf das Guthaben des Kunden ermittelt.
 
11.4 Der Kunde haftet für die Richtigkeit seiner Angaben. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der unter „myagitarex“ ausgewiesenen Abgeltungssteuer ist der Kunde angehalten sich per E-Mail an info@agitarex.de zu wenden.
 
11.5 Der Kunde stimmt zu, weder bei der FIDOR Bank noch bei agitarex einen Freistellungsauftrag (§ 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) zu stellen bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorzulegen (§ 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG).
 
11.6 Eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung gemäß § 43a Abs. 3 Satz 2 EStG) ist nicht möglich.
 
 
12.Kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Erteilung von Ordern auf agitarex und des Abschlusses von Derivatgeschäften mit der FIDOR Bank
Da agitarex mit der Vermittlung der Derivatgeschäfte mit der FIODR BANK Finanzdienstleistungen erbringt, deren Preis auf Schwankungen des Finanzmarkt basieren, auf die die FIDOR BANK keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, steht dem Kunden hinsichtlich des Abschlusses von Geschäften über agitarex kein Widerrufsrecht zu.
 
 
13. Sonstige Bestimmungen
 
13.1 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gleiche gilt, wenn diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen sollte. Die Parteien werden die Lücke oder die unwirksame oder nichtige Bestimmung in diesem Falle durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung entspricht und dem von den Parteien Gewollten möglichst nahe kommt.
 
13.2 Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der FIDOR Bank gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
 
13.3 Gerichtsstand ist München, soweit nicht gesetzliche Vorschriften einen anderen Gerichtsstand zwingend anordnen.
 
13.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform vorbehaltlich der vorherigen Regelung der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

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