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Finanzielle Differenzgeschäfte
Begriffe und Prozessbeschreibung des Handels auf agitarex
Präambel
Bei agitarex handelt es sich um innovative und weltweit einzigartige Finanzprodukte.
Insofern ist es in besonderem Maße von Bedeutung, dass sich der Kunde ausführlich mit den Begriffen, der Prozessbeschreibung sowie den Produktbeschreibungen beschäftigt, um diese Plattform und all ihre Produkten zu verstehen.
Die auf agitarex dargestellten Finanzprodukte zeichnen sich insbesondere durch kurze Laufzeiten sowie hohe Volatilitäten aus. Die Preise bzw. Konditionen für die angebotenen Finanzprodukte variieren deshalb außerordentlich in sehr kurzer Zeit.
„agitarex“ bezeichnet im Folgenden die deutsche Zweigniederlassung der schweizerischen Agitarex GmbH.
agitarex vermittelt auf ihrer Internetseite den Abschluss bzw. die Anlage von Finanzinstrumenten gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr.1, 1a und Nr. 2 KWG der FIDOR BANK AG, München („FIDOR“). agitarex ist im Rahmen der Vermittlung von Finanzinstrumenten ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung von FIDOR tätig. agitarex ist insoweit als vertraglich gebundener Vermittler von FIDOR im Sinne des § 2 Abs. 10 KWG tätig. FIDOR hat als haftendes Unternehmen dazu vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit der agitarex als Vermittler die nach § 2 Abs. 10 KWG erforderliche Anzeige über die Haftungsübernahme an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgenommen und agitarex wurde in das öffentlichen Register vertraglich gebundener Vermittler, das über die Internetseite der BaFin einsehbar ist, als vertraglich gebundener Vermittler der FIDOR aufgenommen. agitarex handelt bei der Abschluss- und Anlagevermittlung als Vertreter von FIDOR. FIDOR übernimmt insofern gemäß § 2 Abs. 10 S. 1 KWG) die Haftung.
Die FIDOR Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut und wird durch BaFin und Bundesbank beaufsichtigt.
agitarex erbringt für die FIDOR Bank und den Kunden die dargestellten Finanzinstrumente- Dienstleistungen, insbesondere die Anlage- und Abschlussvermittlung. Die FIDOR Bank ist der Anbieter der Finanzinstrumente.
1. Begriffsbestimmungen
1.1 Finanzinstrumente
Unter einem Finanzinstrument sind alle vertraglichen Ansprüche und Verpflichtungen zu verstehen, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben.
Laut Gesetzestext des KWG werden unter Finanzinstrumenten Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen sowie Derivate verstanden.
Wertpapiere wiederum sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt wurden, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten. Zu Wertpapieren zählen insbesondere Aktien und Anleihen.
1.2 Derivate
1.2.1 Derivate stellen eine besondere Unterkategorie der Finanzinstrumente dar.
Derivate sind entsprechend der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpHG als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswerts, wie eines Wertpapiers, ableitet. Von einer „mittelbaren“ Ableitung spricht man, wenn statt eines Wertpapiers beispielsweise ein Index als Referenz unterlegt wird, welcher sich aus den Preisen der in dem Index enthaltenen Wertpapieren ergibt.
1.2.2 Zu den Derivaten gehören insbesondere:
1.2.3 Auf der Plattform von agitarex werden ausschließlich Optionen und finanzielle Differenzgeschäfte der FIDOR Bank angeboten. Mithilfe der 1-X-2-Financials- und die Best-Performer-Applikationen werden Optionen gehandelt. Die Easytrader-Applikation bietet finanzielle Differenzgeschäfte. Physische Erfüllungen sind ausgeschlossen.
1.2.4 Das Vertragsverhältnis, welches sich durch die auf agitarex angebotenen Derivate zwischen den Vertragsparteien ergibt, wird zum einen durch die Spezifikationen (siehe 1.2.5) eindeutig definiert, welche durch agitarex festgelegt werden, sowie durch die Konditionen (siehe 1.2.6), zu welchen der Kunde Positionen in diese Derivate eingehen kann.
1.2.5 Spezifikationen der Derivate
Die Spezifikationen beinhalten den Basiswert (siehe 1.3)des Derivats, bei Optionen (1-X-2-Financials, Best Performer) außerdem die spezifischen Bedingungen. Diese Bedingungen definieren jenen Zustand, der für die Gewinngutschrift eingetreten sein muss, sowie den Zeitpunkt, zu dem das Eintreffen der definierten Bedingung ermittelt wird.
Im Falle der 1-X-2-Applikation stellen die Bedingung die Schwellenwerte dar, innerhalb derer der Kurs oder Wert des Basiswertes liegen muss. Im Falle der Best Performer-Applikation ist Bedingung die Tatsache, dass der gewählte Basiswerte im Vergleich zu den übrigen in demselben Trading Event angebotenen Basiswerten innerhalb der gegebenen Trading Session am höchsten rentiert.
1.2.6 Konditionen
Die Konditionen legen die Höhe des Gewinns, also die Rendite, fest, den der Kunde im Verhältnis zu seinem investierten Betrag bei Eintreten der Bedingungen realisiert.
Im Falle des Easytraders ist dies die pro Position definierte Höhe der Gutschrift/Belastung pro Maßeinheit, die sich der Basiswert ändert.
Fidor hat das Recht, die Konditionen und Spezifikationen für angebotenen Derivate jederzeit nach billigem Ermessen (§ 315 Bürgerliches Gesetzbuch) zu ändern, wobei sich solche Änderungen auf bereits bestehende Positionen nicht auswirken.
1.3 Basiswerte
Die dem Derivat zu Grunde liegende Bezugsgröße wird als Basiswert bezeichnet. Als Basiswert kommen Wertpapiere, Währungen, Indizes, Rohstoffe, Zinsen usw. in Frage. Sie stellen als Referenzwerte die Berechnungsgrundlagen für die Gewinne, Verluste oder Ansprüche aus Derivaten dar.
1.4 Counterpart/Vertragspartner
Der Counterpart, auch Vertragspartner genannt, ist diejenige Partei, gegen die sich die Forderungen und Verbindlichkeiten, die aus einem Finanzinstrument entstehen, richten.
Auf der Plattform agitarex ist allein die FIDOR Bank Counterpart der angebotenen Derivate und somit Vertragspartner für den Kunden.
1.5 Handelszeiten
Handelszeiten sind die Zeiteinheiten, an denen ein Handel mit Finanzinstrumenten an den Börsen möglich ist.
Es ist zu unterscheiden zwischen den Handelszeiten an den Weltbörsen, zu welchen die Basiswerte gehandelt werden, und jenen Handelszeiten, zu welchen auf agitarex generell Derivate angeboten werden.
Letztere finden in der Regel von Montag bis Freitag von 09.10 Uhr bis 22.00 Uhr statt.
An Feiertagen in den vom Handel betroffenen Märkten (dies betrifft vor allem das Herkunftsland der Basiswerte der Derivate) findet regelmäßig keinerlei Handel statt.
1.6 Trading-Event/Trading Session
1.6.1 Ein Trading-Event umfasst eine Klasse von Optionen, welche die identischen Spezifikationen (siehe 1.2.5) aufweisen. In Bezug auf den Easytrader umfasst ein Trading Event alle finanziellen Differenzgeschäfte eines Kunden, die sich auf denselben Basiswert beziehen und zu demselben Zeitpunkt abgerechnet werden.
1.6.2 Ein Trading-Event bzw. die Trading Session beschreibt zudem die Zeitspanne, innerhalb derer diese Klasse von Optionen angeboten wird. Das Ende dieser Zeitspanne stellt in der Regel eine Spezifikation der Optionen dar und dient als definierter Zeitpunkt, zu welchem der Eintritt der Bedingung ermittelt wird.
1.6.3 In der Regel wird alle fünf Minuten eine neue Trading Session aufgesetzt, welches die vorherige Session ablöst.
1.7. Transaktionen, Handelsaktivitäten, Trades
Unter Transaktionen, Handelsaktivitäten, Trades versteht man das Eingehen von Positionen in oder den Erwerb von Derivaten sowie etwaige Gewinngutschriften, die aus Derivate-Positionen resultieren.
1.8 Aufträge, Orders
Unter Aufträge bzw. Orders versteht man die Willenserklärung des Kunden, eine Position eingehen oder ein Derivat auf agitarex erwerben zu wollen.
1.9 Positionen
Unter Positionen versteht man das Innehalten von Rechten und Pflichten, die sich aus einem gültigen Vertragsverhältnis ergeben, welches der Kunde durch Abgabe seiner Willenserklärung gegenüber der FIDOR Bank über die Plattform agitarex eingeht, wenn er die dort von der FIDOR Bank angebotenen Konditionen akzeptiert, d.h. ein Derivatgeschäft mit der FIDOR Bank abschließt.
1.10 Renditen, Renditefaktor
1.10.1 Unter Renditefaktor versteht man den Multiplikator, mit dem der vom Kunden investierte Investment-Betrag in ein bestimmtes Derivat multipliziert und dann gutgeschrieben wird, wenn der in den Spezifikationen dieses Derivates definierte Zustand eintritt. Den maßgeblichsten Einfluss auf den Renditefaktor übt die Eintrittswahrscheinlich aus, also die Wahrscheinlichkeit, mit welcher die spezifischen Bedingungen der Optionen erfüllt werden.
1.10.2 Die Rendite stellt den prozentualen Gewinn gemessen am Investment-Betrag dar und ergibt sich rechnerisch auch unmittelbar aus dem Renditefaktor (Renditefaktor -1) * 100%.
1.11 Maximalverlustrisiko aufgrund der Legitimierung
Für jeden Kunden wird auf Grundlage seiner Angaben bei der Registrierung über dessen Kenntnisse, Erfahrungen, Vermögenssituation und Risikoeinstellungen durch agitarex ein bestimmtes Maximalverlustrisiko ermittelt. Hiermit legt agitarex fest, welchen Geldbetrag der Kunde innerhalb eines Monats maximal verlieren darf. Der Kunde wird über sein Maximalverlustrisiko informiert. Dem Kunden steht es gleichwohl frei, für sich selbst einen geringeren Betrag als Maximalverlustrisiko zu definieren. Das zugeordnete Maximalverlustrisiko variiert im Zeitablauf.
1.12 Maximalverlustrisiko – Limitierung durch den Kunden beim „Easytrader“
Der Kunde wählt einen Betrag, den er maximal zu verlieren bereit ist. Der Betrag kann niemals den Betrag übersteigen, der bereits durch agitarex als dessen Maximalverlustrisiko festgesetzt wurde. Auf agitarex wird dieser Betrag auch unter „geblockt“ angezeigt.
1.13 Guthaben
1.13.1 Einzahlung
Der Kunde kann ausschließlich einen Betrag, den er selbst bestimmt, auf ein Bank-Konto oder E-Geld-Konto der FIDOR Bank AG überweisen. Das Guthaben des Kunden bei der FIDOR Bank wird mit Eingang des Betrages auf einem der Konten der FIDOR Bank um diesen Einzahlbetrag erhöht. Die Formulare für solche Einzahlungen sind ausschließlich auf der Website von agitarex zugänglich.
1.13.2 Guthaben
Unter Guthaben des Kunden wird der Betrag verstanden, welchen der Kunden als Gläubiger gegenüber der FIDOR Bank jederzeit zur Auszahlung fällig stellen kann.
Das Guthaben entspricht KEINER EINLAGE auf einem Bankkonto. Der Kunde eröffnet kein Girokonto bei der FIDOR Bank. Das Guthaben stellt insofern lediglich einen Anspruch gegenüber der FIDOR Bank dar. Das Guthaben unterliegt damit auch nicht der Einlagensicherung.
Auch wenn die Einzahlung und Auszahlung über die Website www.agitarex.de vorgenommen wird, wird „agitarex“ zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen Besitz oder Eigentum des Guthabens des Kunden erlangen.
Das Guthaben erhöht sich durch Einzahlungen sowie Gewinngutschriften aus Derivate-Positionen, die zu Gunsten des Kunden verlaufen sind und verringert sich durch Auszahlungen, Kaufpreise von Optionen, vorübergehend gesperrte Sicherheiten für Easytrader-Geschäfte, realisierte Verluste aus finanziellen Differenzgeschäften, etwaige Abgeltungssteuerrücklagen (siehe 1.13.3) und angefallene Transaktionskosten.
Das Guthaben wird dem Kunden jederzeit auf agitarex im eingeloggten Zustand unter „my agitarex“ angezeigt.
1.13.3 (Abgeltungs-)Steuerrücklage
Unter der Abgeltungssteuerrücklage wird der Kapitalertragsteuerbetrag verstanden, der von der FIDOR Bank für Rechnung des Kunden zum Ende des laufenden Monats abgeführt würde, sofern keine weiteren Trading-Aktivitäten vorgenommen werden. Bei der Ermittlung der abzuführenden Kapitalertragsteuer werden aufgelaufene Verluste (Verlustvorträge) sowie die bis zum Monatsende anfallenden Verluste berücksichtigt. Näheres zur Abgeltungssteuer ist Gliederungspunkt 3 zu entnehmen.
Der Betrag der Abgeltungssteuerrücklage wird zwar für Auszahlungen gesperrt, steht dem Kunden aber dennoch für weitere Trading-Aktivitäten bis zum Ende des laufenden Monats zur Verfügung.
Die FIDOR Bank führt die angefallene Abgeltungssteuer in anonymisierter Form an das Finanzamt für Rechnung des Kunden ab. Der Kunde ist Schuldner der Kapitalertragsteuer.
Der Betrag der Abgeltungssteuerrücklage und die tatsächlich abgeführte Kapitalertragsteuer wird dem Kunden jederzeit auf agitarex im eingeloggten Zustand unter „my agitarex“ angezeigt.
1.13.4 Gesperrtes bzw. reserviertes (Easytrader-)Verlustrisiko
Wenn der Kunde eine Position über die Easytrader-Applikation eingehen möchte, hat dieser zunächst einen „Maximalverlustrisikobetrag“ zu wählen. Dies ist der Betrag, welchen der Kunde maximal bereit ist zu verlieren.
Dieser Betrag wird zunächst vom Guthaben des Kunden abgezogen und steht damit weder für Auszahlungen noch für weitere Trading-Aktivitäten zur Verfügung. Mithin ist dieser Betrag gesperrt bzw. geblockt und wird daher auch von der Investment Power abgezogen (s.u.).
Dieser Betrag kann aus aktuell offenen Positionen jederzeit als Verlust entstehen und wäre dann durch den Kunden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber FIDOR Bank AG ggf. zu leisten.
Dieser Betrag wird dem Kunden jederzeit auf agitarex im eingeloggten Zustand unter „my agitarex“ angezeigt.
1.13.5 Auszahlungen, Rückzahlungen
Der Kunde kann jederzeit einen beliebigen Betrag, der das Guthaben des Kunden nicht übersteigen darf, gegenüber der FIDOR Bank zur Auszahlung fällig stellen.
Eine solche Anweisung kann der Kunde grundsätzlich nur auf der Website www.agitarex.de mithilfe der dafür vorgesehenen, jederzeit zugänglichen Formulare erklären.
Diesen, vom Kunden zur Auszahlung fällig gestellten Betrag, wird die FIDOR Bank in der Regel binnen 24 Stunden auf das Referenzkonto des Kunden, über das auch die Einzahlungen erfolgt sind, bei einem E-Geld-Institut überweisen.
Der durch Anweisung des Kunden an den Kunden zu überweisende Betrag wird umgehend vom Guthaben des Kunden abgezogen.
1.13.6 Investment Power
Unter Investment-Power versteht man jenen Betrag, welcher dem Kunden für weitere Trading-Aktivitäten zur freien Verfügung steht.
Die Investment-Power errechnet sich, indem dem „Guthaben“ die Steuerrücklage hinzugerechnet wird. Mithin ist die Investment Power stets höher als oder identisch mit dem Guthaben.
1.13.7 Transparenz
Der Kunde kann sich zu jedem Zeitpunkt auf der Website www.agitarex.de unter „myagitarex“ eine transparente, eindeutige und aktuelle Übersicht über sein Guthaben, Investment Power, geblockte Risikobeträge sowie Steuerrücklagen verschaffen.
2. Prozessbeschreibung
2.1 Konditionen der FIDOR Bank
Während der Handelszeiten wird die FIDOR Bank Konditionen für die Derivate anbieten, zu denen der Kunde Positionen in diese Derivate eingehen kann. Die Konditionen (siehe 1.2.6) ergeben sich aus der angebotenen Rendite.
2.2 Aufträge des Kunden
2.2.1 Der Kunde erteilt seinen Auftrag, indem er anhand der auf www.agitarex.de zur Verfügung gestellten Trading-Applikation(en) erklärt, ein Finanzgeschäft zu den durch Fidor angebotenen Konditionen eingehen zu wollen. Hierbei hat der Kunde den Betrag anzugeben, den er zu investieren bereit ist.
2.2.2 Dieser Betrag kann weder seine Investment-Power (siehe 1.13.6) noch das durch agitarex festgesetzte Maximalverlustrisiko (siehe 1.12) übersteigen.
2.2.3 Eines solchen Auftrags des Kunden bedarf es explizit nicht, wenn ein Derivat automatisch zum Verfallstermin des Derivats glattgestellt wird und die Gewinne/Verluste ermittelt und verbucht werden. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis.
2.2.4 Eines solchen Auftrags des Kunden bedarf es explizit auch dann nicht, wenn der Verlust aus einer „Easytrader-Position“ den zuvor definierten Maximalverlustrisiko-Wert erreicht hat.
2.3 Sogenannte Overnight-Positionen sind nicht möglich.
2.4 Der Kunde kann Positionen in Derivate auf agitarex ausschließlich auf Guthabenbasis eingehen.
2.5 Der Prozess der Ordererteilung ist für jede einzelne Applikation ausführlich in den jeweiligen Produktbeschreibungen beschrieben.
2.6 Kursdaten
2.6.1 Einleitung
Grundsätzlich handelt es sich bei allen angezeigten Charts und Kursdaten von Indizes, Aktienkursen, Rohstoffen und Währungen, die als „in Echtzeit“ auf agitarex dargestellt werden, um Indikationen der Realtime Index Indications Ltd. (nachfolgend „RII“genannt). Die RII ist ein Experte für die Generierung und Versorgung mit Kursdaten und Indikationen.
RII berechnet Echtzeit-Indikationen der Basiswerte, die den sekündlichen Börsenkurs oder Indexwert des jeweiligen Basiswertes indizieren.
Diese Darstellung dient lediglich zur Hilfestellung und Information des Kunden, um die Wertentwicklungen der Basiswerte beurteilen zu können.
2.6.2 Weder die FIDOR Bank, noch agitarex können Einfluss auf die Indikationen ausüben.
2.6.3 Abrechnungen der Derivate
2.6.3.1 Optionen auf Basiswerte, für welche eindeutige und allgemein anerkannte Börsenkurse bzw Kursfeststellungen existieren, wie insbesondere der deutsche Aktenindex, der US Index sowie sonstige Aktienindizes, werden zu diesem allgemein anerkannten („echten“) Kurs bzw. ermittelten Wert abgerechnet. Dies bedeutet, dass für die Bestimmung, welche Optionen zu einer Gewinnauszahlung führen, ausschließlich die „echten“ Kurse bzw. Werte der Indizes selbst relevant sind und NICHT DIE INDIKATIONEN.
2.6.3.2 Optionen auf Basiswerte, für welche KEINE eindeutigen und allgemein anerkannte Börsenkurse bzw Kursfeststellungen existieren, wie dies insbesondere bei der fortlaufenden Kursentwicklung von Währungen oder Rohstoffen der Fall ist, werden mangels „echter“ bzw. allgemein anerkannter Kursfeststellungen zu dem Wert der angezeigten Indikation abgerechnet. Dies bedeutet, dass für die Bestimmung, welche Optionen zu einer Gewinnauszahlung führen, auch DIE INDIKATIONEN relevant sind.
2.6.3.3 Bei der Berechung der Kurse ist RII ist verpflichtet, für jede Sekunde einen hypothetischen Einheitskurs nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien zu ermitteln, welcher die an den Märkten herrschende Situation möglichst präzise auf Basis der verfügbaren Informationen widerspiegelt (bei Währungen wird der Einheitskurs auf Basis der Geld-, Briefkurse führender Market Maker ermittelt). Die in die Berechnung einfließenden Faktoren werden bei gegebenen Umständen angepasst (z.B. wenn ein Market Maker ausfällt).
2.6.3.4 Für Transaktionen, die über die Easytrader-Applikationen eingegangen werden, werden so genannte „F-Indikationen“ durch RII als Referenzwert unterstellt, zu welchen auch stets abgerechnet wird. Diese „F-Indikationen“ berücksichtigen auch sehr kurzfristige Trends, welche dem eigentlichen Index um wenige Sekunden vorauseilen (Dies geschieht z.B. bei extrem kurzfristigen Kursänderungen, wenn ein etwaig angebotener Future auf einen Basiswert dessen Kassa-Preis vorauseilt). Am Ende jeden Tages wird jedoch als letzter Kurs zu dem „echten“ Index gemäß 2.6.3.1 abgerechnet..
2.6.4 Es besteht weder für die FIDOR Bank AG noch für die agitarex AG irgendeine Möglichkeit, die Abrechnung bzw. die Gewinne und Verluste aus Derivaten, in welchen der Kunde eine Position eingegangen ist, zu beeinflussen.
2.6.5 Das System von agitarex ermittelt fortlaufend die Gewinne und Verluste der beiden Vertragsparteien - Kunde und FIDOR Bank AG - und teilt diese den beiden Parteien fortlaufend für alle Derivate und Positionen mit. Die Kunden können sich jederzeit auf der Website von agitarex einen vollständigen, verständlichen und aktuellen Überblick über ihre Guthaben und Trading-Ergebnisse verschaffen
3. Steuern
3.1 Die mit den agitarex-Finanzprodukten erzielten Trading-Gewinne sind einkommensteuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungssteuer. Die FIDOR Bank wird die auf die monatlichen realisierten Netto-Gewinne anfallende Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt anonymisiert in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise abführen. Dieser Betrag wird laufend in der Sektion „my agitarex“ gesondert ausgewiesen.
3.2 Auf schriftlichen Antrag behält die FIDOR Bank Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Rechnung des Gläubigers oder der Gläubiger der Kapitalerträge (Antragsteller) ein. Bei Änderungen (z.B. der Religionsgemeinschaft, des Kirchensteuersatzes oder des Aufteilungsverhältnisses bei Ehegatten) ist ein neuer Antrag zu erteilen. Der Widerruf des Antrags kann nur schriftlich erklärt werden. Änderungen – einschließlich Widerruf eines Antrags – und auch erstmalige Antragstellungen während des Jahres können von der FIDOR Bank grundsätzlich nur mit Wirkung ab dem Folgejahr berücksichtigt werden. Die Kirchensteuer kann in diesen Fällen nur in der Steuerveranlagung durch das Wohnsitzfinanzamt in der vom Gesetz vorgesehenen Höhe festgesetzt werden; ggf. zu viel erhobene Kirchensteuer wird auf diesem Weg erstattet. (§ 51a Abs 2d EStG).
Liegt der FIDOR Bank kein Antrag vor, wird die Kirchensteuer nicht durch die FIDOR Bank einbehalten. In diesem Fall muss der kirchensteuerpflichtige Anleger die von der FIDOR Bank einbehaltene Kapitalertragsteuer zum Zwecke einer Kirchensteuerveranlagung nach § 51a Abs. 2d EStG gegenüber seinem Wohnsitzfinanzamt erklären, soweit die Kapitalerträge nicht im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung (z.B. auf Antrag) berücksichtigt werden.
3.3 Die konkrete Höhe der einzubehaltenen Abgeltungssteuer ergibt sich, wenn das monatliche Trading-Gesamtergebnis mit dem gesetzlichen Steuersatz (derzeit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag ggf. zzgl. zu berücksichtigende Kirchensteuer (siehe 3.2)) multipliziert wird.
3.4 Das saldierte Trading-Gesamtergebnis des laufenden Monats ergibt sich aus der Addition aller monatlichen Trading-Gewinne und anschließender Subtraktion aller Verluste des laufenden Monats sowie etwaiger aufgelaufener Verlustvorträge.
3.4 Sind am Jahresende die Verluste höher als die positiven Erträge, ist ein nicht ausgeglichener Verlust in die Folgejahre vorzutragen. Die zum Jahresende nicht ausgeglichenen Verluste werden dem Anleger von der FIDOR Bank auf Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Muster bescheinigt (siehe auch 3.8). Somit steht es dem Kunden frei die Verluste ggf. im Rahmen seiner individuellen Steuererklärung geltend zu machen. Der Verlustübertrag in das folgende Jahr entfällt dann. Der Antrag ist unwiderruflich und bis zum 15.12. des laufenden Jahres zu stellen.
3.5 Sollte das Netto-Gesamtergebnis eines Monats negativ sein, beträgt die Steuerrücklage (siehe 1.13.3) null und ein entsprechender Verlustvortrag entsteht oder ein bestehender Verlustvortrag wird erhöht.
3.6 Die Steuerrücklage (siehe 1.13.3) kann für weitere Investments verwendet werden. Eine Auszahlung der Steuerrücklage ist jedoch nicht möglich. Nach dem monatlichen Rechnungsabschluss steht dieser Betrag nicht mehr für weitere Investments zur Verfügung.
3.7 Der Betrag der Steuerrücklage (siehe 1.13.3) kann sich durch weitere Trading-Aktivitäten jederzeit verändern.
3.8 Auf schriftlichen Antrag wird die FIDOR Bank dem Kunden eine Bescheinigung nach amtlichen vorgeschriebenen Muster erteilen, die die für eine Einkommensteuerveranlagung nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält (Steuerbescheinigung). Diese beinhaltet auch Angaben zur Kirchensteuer.
3.9 Es ist zu beachten, dass die hier getroffenen Aussagen keine steuerliche Beratung darstellen. Die steuerliche Behandlung hängt vielmehr von den persönlichen Verhältnissen des Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Für steuerliche Fragestellungen (z. B. Veranlagung zur Einkommensteuer) ist zu empfehlen sich an einen Steuerberater zu wenden.
4. Transaktionskosten
4.1 Bei jedem Produkt stellt agitarex Transaktionskosten gemäß dem aktuellen auf agitarex mitgeteilten Kostenverzeichnis für jede Transaktion in Rechnung, die der Kunde ausgelöst hat.
4.2 Die Transaktionskosten werden automatisch vom Guthaben des Kunden abgezogen.
4.3 Die exakte Höhe der Transaktionskosten wird dem Kunden stets auf entsprechenden Übersichtsseiten transparent und deutlich angezeigt.
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